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Rabattgesetz
Das Rabattgesetz trat 1956 in Kraft und wurde am 25. Juli 2001 wieder abgeschafft.
Das Rabattgesetz sollte verhindern, dass Verkäufer verschiedene Preisnachlässe geben und es so für die Verbraucher schwer wird, die Preise zu vergleichen.
Erlaubt waren nach dem Rabattgesetz
- der Barzahlungsrabatt von 3% für sofortige Zahlung nach Erhalt der Ware,
- der Mengenrabatt in handelsüblicher Höhe,
- der Großverbraucherrabatt,
- der Treuerabatt.
Externe Quellen