Ein Vertrag ist eine "Rechtseinrichtung", bei der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien ein bestimmter Erfolg herbeigeführt werden soll. In einem Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner verbindlich festgelegt.
Ein Vertragsabschluss kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Personen zustande. Dies erfolgt in der Form eines Antrags und seiner Annahme. Der Antrag muss inhaltlich so eindeutig sein, dass der angesprochene Partner mit einem eindeutigen „Ja" oder „Nein" den Vertrag annehmen oder ablehnen kann. Der Antrag enthält daher die wesentlichen Teile des Vertrages.
Beispiele für das Zustandekommen eines Vertrages
Ein Vertrag enthält Vertragsbedingungen, welche die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festhalten. Je nach Art des Vertrages können diese sehr unterschiedlich aussehen. Nach einem Kaufvertrag muss z.B. die Lieferung und Bezahlung der Ware erfolgen. In einem Arbeitsvertrag dagegen sind u.a. Art der Tätigkeit, Ausübungsort der Tätigkeit und Vergütung geregelt.
Verträge können grundsätzlich formlos abgeschlossen werden, d.h. mündlich oder schriftlich, ordentlich getippt auf einem DIN A4 Bogen oder handschriftlich auf einem Bierdeckel. Geschäfte des täglichen Lebens, wie z.B. Ladenkäufe, werden in der Regel mündlich abgeschlossen, weil es viel zu aufwändig wäre, über jedes Brot einen schriftlichen Kaufvertrag zu machen.