Das Einkaufsfernsehen bietet dem Zuschauer bzw. dem Kunden die Möglichkeit, das im TV gerade vorgestellte Produkt sofort zu kaufen. Das ist also eine besondere Form der Werbung. Die bei der Bestellung für das jeweilige Produkt anfallenden Kosten müssen deutlich genannt sein.
Für das Tele-Shopping gibt es gesetzliche Richtlinien, die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt sind. Fernseheinkaufssendungen sind für Kinder unzulässig, weil sie noch nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen keine Verkaufssendungen stattfinden, im Privatfernsehen dagegen schon. Dort müssen sie während der kompletten Sendezeit als „Werbesendung“ oder „Verkaufssendung“ gekennzeichnet sein. Tele-Shopping Sendungen dürfen bei Vollprogrammen, wie z.B. RTL, ProSieben oder Sat.1 am Tag höchstens eine Stunde Sendezeit beanspruchen. Anders bei Sendern, die nur Einkaufsfernsehen darstellen, wie z.B. QVC oder Home Shopping Europe.