Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen. Rechtsgeschäfte sind z.B. Kündigungen, Verträge jeder Art, Schenkungen, Testamente. Hierzu bedarf es der Willenserklärung mindestens einer Person, d.h. mindestens einer muss seinen Willen äußern, eine Rechtsfolge herbeiführen zu wollen.