Haustürgeschäfte sind Verträge, die an der Haustür, auf der Strasse, am Arbeitsplatz oder bei ähnlichen Gelegenheiten abgeschlossen werden. Auch Käufe bei so genannten "Kaffeefahrten" gelten als Haustürgeschäft. Bei Haustürgeschäften hat man - im Gegensatz zu Geschäften im "normalen" Laden - ein Widerrufsrecht, d.h. du kannst vom Vertrag innerhalb von 2 Wochen "zurücktreten". Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss schriftlich geschehen. Der Widerruf muss schriftlich oder durch Rücksendung der Waren erfolgen.