Erlaubt ist das Telefonieren im Straßenverkehr, wenn du Auto, Moped, Roller oder Fahrrad fährst, nur mit einer Freisprechanlage, d.h. dein Telefon muss mit einem Lautsprecher und einem Mikrofon ausgerüstet sein. Freisprecheinrichtungen bieten den Vorteil des freihändigen Sprechens und werden vorwiegend in Autos verwendet.
Mit dem Handy während der Fahrt hinter dem Lenkrad eines Autos oder auch mit einem Zweirad ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Wenn du mit dem Handy am Ohr hinter dem Lenkrad oder auf dem Fahrrad telefonierst, ist das für dich und andere Verkehrsteilnehmer gefährlich, weil du vom Straßenverkehr abgelenkt wirst und somit einen Unfall riskierst. Falls du dabei von der Polizei erwischt wirst, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Achtung: Bereits das Schreiben oder Lesen einer SMS wird mit einem Bußgeld geahndet!