Bei einer Raubkopie werden Daten illegal kopiert. Der Urheber oder der Rechteinhaber des kopierten Werkes wird übergangen und nicht für das Anfertigen dieser Kopie bezahlt. Das Ausbleiben der Bezahlung unterscheidet die Raubkopie von einer rechtmäßig angefertigten Kopie.
Wenn du etwas kopierst, woran du keine Rechte hast, um es zu verleihen oder zu verkaufen, dann ist das immer eine Raubkopie und du machst dich nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar. Außerdem darfst du Musik-CDs und Filme nicht kopieren, wenn du dazu einen Kopierschutz umgehen musst. Bei Computerprogrammen darfst du Sicherheitskopien für den eigenen Gebrauch herstellen. Weitergeben darfst du sie aber nicht.
Auch wenn du dich bei den Tauschbörsen im Internet mit Musik versorgst, erstellst du Raubkopien, da es sich bei den Inhalten um rechtswidrig hergestellte Vorlagen handelt.
Du hast Raubkopien hergestellt, die nur für deinen eigenen privaten Gebrauch oder den deiner Familie verwendet werden? Dann ist dieses Handeln zwar verboten, aber nicht strafbar. Es kann also kein Strafverfahren gegen dich eingeleitet werden. Allerdings kann der Rechteinhaber oder Urheber des von dir kopierten Werkes Schadensersatz von dir verlangen. Handelst du mit selbthergestellten Raubkopien, dann kannst du zusätzlich zum Schadensersatz noch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.