Der Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den sich eine Vertragspartei (Verkäufer) zur Übereignung und Übergabe der Ware verpflichtet. Die andere Vertragspartei (Käufer) verpflichtet sich zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Ware.
Der Kaufvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Geschäfte des täglichen Lebens, wie z.B. Ladenkäufe, schließt du in der Regel mündlich ab. Bei Verträgen über größere Summen ist es ratsam (und üblich) den Kaufvertrag auch schriftlich festzuhalten, um bei Streitigkeiten eindeutige Beweise zu haben. Grundstücksverkäufe müssen schriftlich abgeschlossen werden, weil ein Notar diese öffentlich beurkunden muss.
Tim kauft sich in einem Geschäft eine CD, bezahlt sie sofort und nimmt die CD als sein Eigentum mit.
Der Kaufvertrag kommt folgendermaßen zustande:
Tim: „Ich hätte gerne diese CD.“
Verkäufer: „Aber gerne doch!“
Diese alltäglichen Sätze lassen schon einen Kaufvertrag zustande kommen.