Kleingedrucktes ist ursprünglich die umgangssprachliche Bezeichnung der so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Meistens finden sich diese in Verträgen aller Art wieder. Inzwischen wird der Begriff auch für andere Hinweise benutzt.
Das Kleingedruckte muss keineswegs immer klein gedruckt sein. Auch ein großes Hinweisschild (Beispiel: Für Garderobe wird keine Haftung übernommen) kann Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten. Oft jedoch ist es tatsächlich klein gedruckt, damit der Verbraucher seine Rechte und Pflichten eher überliest und einem Vertragsabschluss schnell zustimmt. Lass dir deshalb genügend Zeit und lies alles aufmerksam durch, bevor du etwas unterschreibst!
Immer mehr wird der Begriff Kleingedrucktes für Hinweise aller Art verwendet, u.a. Zutatenliste auf Lebensmittelprodukten oder Hinweise in Werbeprospekten (z.B. über eine geringe Menge des Angebots). Auch das sind meist Erklärungen, die den Verbraucherschutz betreffen und die dir zur Aufklärung dienen. Hier wollen die Hersteller und Verkäufer ebenfalls, dass du schnell zugreifst und drucken diese Hinweise deshalb sehr klein und eher am Rand.