Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass man selbstständig Rechtsgeschäfte vornehmen kann und für sein eigenes Handeln verantwortlich ist. Die Geschäftsfähigkeit ist vom Alter abhängig.
Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind nicht gültig, man bezeichnet solche Geschäfte als nichtig. Im Alter zwischen 7 und 17 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig. Grundsätzlich darfst du Rechtsgeschäfte nur mit der Zustimmung deiner Eltern vornehmen. Aber damit du auch eigene Entscheidungen treffen kannst, gibt es im Rahmen deines Taschengeldes, das dir zur freien Verfügung gestellt wird, Ausnahmen, zu denen du nicht die Zustimmung deiner Eltern brauchst. Bist du volljährig (also mindestens 18 Jahre alt), bist du voll geschäftsfähig.