Die Lohnsteuerkarte ist eine amtliche Urkunde, auf der der Verdienst und die Abzüge vermerkt werden. Sie bildet die Grundlage des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber.
Die Lohnsteuer wird durch den Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Lohnsteuerkarte wird anhand von Einwohnerkarteien vor Beginn eines Jahres von den Bezirks- bzw. Ortsämtern für alle Arbeitnehmer ausgestellt und zugeschickt. Wer mehrere Arbeitgeber hat, ist verpflichtet, bei jedem eine Lohnsteuerkarte abzugeben. Der Arbeitgeber ist wiederum verpflichtet, die Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer am Ende jeden Jahres wieder auszuhändigen. Auch wenn du einen Ferienjob ausüben willst, brauchst du eine Lohnsteuerkarte. Schüler sollten sich nach Beendigung des Ferienjobs die Lohnsteuerkarte wiedergeben lassen. Am Ende des Jahres kannst du dir die gezahlten Lohnsteuern in der Regel vom Finanzamt zurückzahlen lassen. Eine Lohnsteuerkarte brauchst du ebenfalls, wenn du eine Ausbildung anfangen willst. Falls du Lohnsteuer zahlst, solltest du am Ende des Jahres unbedingt deine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Verschiedene Ausgaben können dann geltend gemacht werden, z.B. Fahrten zwischen deiner Wohnung und der Arbeitsstelle. In der Regel wird ein Teil der Lohnsteuer zurückerstattet. Bei den Finanzämtern gibt es die Lohnsteuerstellen, die beim Ausfüllen der Formulare helfen. Die Formulare gibt es ebenfalls dort.